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Monats-Rundschreiben

Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung – Juni 2026

Die Entlastungsprämie ist im Bundesrat gescheitert. Zugestimmt hat der Bundesrat der Reform der privaten Altersvorsorge; außerdem wird die staatliche Prämie für den Kauf eines neuen E-Autos erläutert.

Papiermaquette des Düsseldorfer Rheinufers im Frühsommer mit grünen Bäumen und kleinen Segelbooten.

Ausgabe 06/2026 · Redaktionsentwurf

Die geplante steuer- und beitragsfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 EUR ist im Bundesrat gescheitert. Beschlossen wurden dagegen die Reform der privaten Altersvorsorge und eine staatliche Förderung für neu zugelassene E-Autos. Für Unternehmen sind außerdem die Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag, die Behandlung von Kapitalauszahlungen und Rückstellungen für Vorruhestandsmodelle relevant. Ergänzt wird die Ausgabe durch aktuelle Hinweise zur Aktivrente, zu Corona-Sonderzahlungen, Kassenkontrollen und Phishing-E-Mails.

Gesetzgebung und Förderung

Entlastungsprämie vorerst gescheitert

Die Bundesregierung plante eine freiwillige, zusätzlich zum Arbeitslohn zu zahlende und steuer- sowie sozialabgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 EUR. Der Bundesrat verweigerte am 08.05.2026 die Zustimmung. Die Prämie ist damit vorerst gescheitert; offen blieb bei Redaktionsschluss, ob das Vorhaben weiterverfolgt wird.

Quelle: Bundesrat, BR-Drs. 223/26 (B) vom 08.05.2026.

E-Auto-Förderung

Gefördert werden nach der Ausgabe Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit batterieelektrischem Antrieb sowie bestimmte extern aufladbare Hybridfahrzeuge und Range-Extender. Maßgeblich sind Neuzulassungen nach dem 01.01.2026. Förderanträge sollten voraussichtlich ab Mai 2026 online und rückwirkend möglich sein. Die Förderung kann bis zu 6.000 EUR betragen.

Die maximale Grenze des zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommens beträgt 80.000 EUR. Für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren erhöht sie sich um 5.000 EUR je Kind; bei zwei oder mehr Kindern liegt sie damit bei 90.000 EUR.

Quelle: Bundesumweltministerium, „Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung“, Stand 14.04.2026, Abrufhinweis www.iww.de/s15016.

Reform der privaten Altersvorsorge

Die neue staatliche Förderung soll das Riester-System ablösen. Für Verträge, die vor dem 01.01.2027 abgeschlossen wurden oder werden, ist Bestandsschutz vorgesehen. Zur Auswahl sollen Altersvorsorgedepots einschließlich Standarddepot und Garantieprodukte stehen; die Produkte können ab 01.01.2027 angeboten werden.

• Für einen jährlichen Eigenbeitrag bis 360 EUR sind 50 Cent Grundzulage je gespartem Euro vorgesehen.

• Für weitere 1.440 EUR, also den Bereich von 361 EUR bis 1.800 EUR, sind 25 Cent je gespartem Euro vorgesehen.

• Die Kinderzulage soll 100 % des Eigenbeitrags betragen und bei 300 EUR pro Kind gedeckelt sein.

• Die beitragsproportionale Zulage ersetzt den bisherigen einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag.

• Auch bestimmte Selbstständige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen sollen unmittelbar förderberechtigt werden.

Quellen: BMF, „Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge“, Stand 05.05.2026, Abrufhinweis www.iww.de/s15370; BR-Drs. 206/26 (B) vom 08.05.2026.

Für Unternehmer

Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag

Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG setzt eine Gewinngrenze von 200.000 EUR voraus. Bei ihrer Ermittlung sind außerbilanzielle Korrekturen einzubeziehen. Im Streitfall führte die außerbilanzielle Hinzurechnung der Gewerbesteuer zu einem Gewinn oberhalb der Grenze; der Bundesfinanzhof bestätigte die Versagung.

Quelle: BFH, Urteil vom 01.10.2025, Az. X R 16, 17/23, Abruf-Nr. 253060.

Vorsteuerurteil wird überprüft

Der Europäische Gerichtshof entschied am 26.03.2026, die Entscheidung T-689/24 zum maßgeblichen Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs zu überprüfen. Das Überprüfungsverfahren trägt das Aktenzeichen C-167/26 RX. Bis zur Klärung darf die umstrittene frühere Zuordnung nicht als gesicherte Praxis behandelt werden.

Kassen-Nachschauen

Bei Aktionstagen in Baden-Württemberg zwischen dem 23.02. und 27.03.2026 wurden 162 Betriebe kontrolliert, darunter Barber-Shops, Tattoo- und Nagelstudios. Mehr als jede zweite geprüfte Kasse wies Unregelmäßigkeiten auf. Kassen-Nachschauen erfolgen unangekündigt während der Öffnungszeiten; größere Fehler können eine Betriebsprüfung auslösen.

Quelle: Finanzministerium Baden-Württemberg, Mitteilung vom 07.04.2026.

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Keine Tarifermäßigung bei regulärer Kapitalwahl

Wählt ein Steuerpflichtiger bei einer betrieblichen Altersversorgung die vertraglich vorgesehene einmalige Kapitalauszahlung statt einer Rente, liegt regelmäßig keine atypische Zusammenballung und damit keine außerordentliche Einkunft nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG vor. Die Kapitalleistung ist dann mit dem regulären Steuersatz zu erfassen.

Quelle: BFH, Urteil vom 30.10.2025, Az. X R 25/23, Abruf-Nr. 252381.

Aktivrente

Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann seit 2026 Arbeitslohn bis zu 2.000 EUR monatlich steuerfrei erhalten. Sozialabgaben fallen weiterhin an. Das Bundesfinanzministerium beantwortet Arbeitnehmer- und Arbeitgeberfragen in einem FAQ vom 16.03.2026.

Quelle: BMF, FAQ zur Aktivrente, Stand 16.03.2026, Abrufhinweis www.iww.de/s15439.

Corona-Sonderzahlungen

Arbeitgeber konnten vom 01.03.2020 bis 31.03.2022 zweckbestimmte Corona-Prämien bis 1.500 EUR steuerfrei zahlen. Nach dem Bundesfinanzhof war keine konkrete individuelle Belastung nachzuweisen. Auch die Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen war unschädlich, wenn die Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgte.

Quelle: BFH, Urteil vom 21.01.2026, Az. VI R 25/24, Abruf-Nr. 253857; PM Nr. 26/26 vom 07.05.2026.

Rückstellungen für Vorruhestandsmodelle

Eine Rückstellung kann auch Arbeitnehmer erfassen, die am Bilanzstichtag noch keine gesonderte Freistellungsvereinbarung geschlossen hatten, wenn sie aufgrund des Arbeitsvertrags einen Anspruch auf das Vorruhestandsmodell besitzen. Im Ausgangsmodell konnten Führungskräfte bis zu drei Jahre vor der Regelaltersgrenze bei 70 % der Bruttovergütung freigestellt werden. Der voraussichtliche Erfüllungsbetrag ist auf die Beschäftigungsdauer bis zum geplanten Beginn der Freistellung zu verteilen; ein Fluktuationsabschlag bleibt vom Finanzgericht zu prüfen.

Quelle: BFH, Urteil vom 05.02.2026, Az. IV R 11/24, Abruf-Nr. 253288; PM Nr. 21/26 vom 02.04.2026.

Warnung vor Phishing

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz warnte vor E-Mails, die angebliche Bußgelder, Zahlungsaufforderungen oder Vorladungen enthalten und Logos oder Unterschriften missbrauchen. Das Ministerium fordert nicht per E-Mail zur Zahlung auf. Links und Anhänge sollten nicht geöffnet und persönliche Daten nicht eingegeben werden.

Quelle: BMJV, „Achtung! Aktuelle Warnung vor gefälschten E-Mails (Phishing)“, veröffentlicht am 18.02.2026.

Hinweis

Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Rechtslage, Verwaltungsauffassung und Verfahrensstand sind vor einer Umsetzung aktuell zu prüfen.

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