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Sonderausgabe Newsletter 2009

Sonderausgabe Dezember 2009 - Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Steuerbescheinigung 50 a EStG

Steuerbescheinigung des Schuldners der Vergütung im Sinne des § 50a Abs. 5 Satz 7 EStG für Anträge auf Erstattung durch das Bundesamt für Finanzen!

Diese Bescheinigung ist nur auszustellen, wenn die Erstattung von Steuerabzugsbeträgen gemäß § 50 Abs. 5 EStG oder § 50d Abs. 1 EStG beantragt wird.